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Schon zum zweiten Mal versammelte sich am 10. und 11. Oktober im deutschen Distriktsitz der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Stuttgart ein gutes Dutzend Ärzte, Pflegefachkräfte und Medizinstudenten. Zum einen, um sich zwei Tage mit der Palliativmedizin auseinanderzusetzen, aber auch, um den bisher informellen Treffen katholischer Ärzte und anderer Angehöriger des Gesundheitswesens (Apotheker, Pflegekräfte, Arzthelferinnen, Hebammen etc.) einen festen Rahmen zu geben: Während des Treffens wurde die Vereinsgründung der „Ärztevereinigung St. Lukas - Katholiken im Gesundheitswesen“ vorgenommen.
Die Ärztevereinigung St. Lukas verfolgt drei Ziele: Zuerst stellt sie ein Netzwerk von katholischen Ärzten, Pflegekräften und weiteren Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen dar. Ein jährliches Treffen und die bald online gehende Webseite dienen dem gegenseitigen, interdisziplinären Austausch. Des Weiteren ist die Ärztevereinigung St. Lukas eine Anlaufstelle für katholisch orientierte Patienten, die sowohl moraltheologische als auch medizinische Fragen haben. Außerdem steht sie Medizinstudenten und Auszubildenden in medizinischen Berufen beratend zur Seite. Das diesjährige Treffen stand unter dem Thema „Palliativmedizin“. Inhaltlich gliedern sich die jährlichen Treffen in moraltheologische und medizinische Vorträge sowie in Fallvorstellungen mit anschließender Diskussion. Im Rahmen des theologischen Teils sprach H.H. Pater Peter Kasteleiner, Seminarprofessor in Zaitzkofen, über die grundsätzlichen moraltheologischen Prinzipien, die bei den meisten Gewissensfragen eines Mediziners zum Tragen kommen , wie z.B. das VOLUNTARIUM IN CAUSA. In der Praxis angewandt, wird hierdurch die Frage beantwortet, ob es zum Beispiel erlaubt sein kann, schmerzlindernde Medikamente einzusetzen, die mit einem Bewusstseinsverlust oder einer Atemlähmung des Patienten einhergehen könnten.
Zur Diskussion der Frage, wie Schmerzen und Leiden von Arzt und Patient im Kontext der Palliativmedizin zu betrachten seien, zitierte er die Worte Papst Pius XII.: „Das Wachsen der Gottesliebe und die Hingabe des eigenen Willens gehen nun aber nicht von den Leiden selber aus, die man annimmt, sondern von der durch die Gnade gestützten Willensrichtung. Diese Willenseinstellung kann sich bei vielen Sterbenden lebendiger bezeugen und lebendiger werden, wenn man ihre Schmerzen lindert, weil diese den Zustand der Schwäche und physischen Erschöpfung steigern, den Aufschwung der Seele behindern und die sittlichen Kräfte untergraben, anstatt sie zu schützen. Dagegen verschafft die Ausschaltung des Schmerzes eine organische und psychische Entspannung, erleichtert das Gebet und ermöglicht eine bedingungslosere Hingabe seiner selbst.“ (1)
Der Katholik wird sich fragen, welche Maßnahmen in welcher Situation angemessen, verpflichtend oder auch nicht verpflichtend sind. Wie lange muss eine künstliche Lebenserhaltung mit Herz-Lungen-Maschine fortgesetzt werden? Muss die Verabreichung von Nahrung und Flüssigkeit auch beim Hirntoten erfolgen? Zur Beantwortung dieser und anderer praxisnaher Fragen veranschaulichte Pater Kasteleiner die moralischen Prinzipien der Behandlungsbegrenzung und die Anwendung so genannter verhältnismäßiger und unverhältnismäßiger Behandlungsverfahren. Er erläuterte insbesondere die Antwort der Glaubenskongregation vom 1.8.2007 auf eine Anfrage der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten: „Die Verabreichung von Nahrung und Wasser, auch auf künstlichen Wegen, ist prinzipiell ein gewöhnliches und verhältnismäßiges Mittel der Lebenserhaltung. Sie ist darum verpflichtend in dem Maß, in dem und solange sie nachweislich ihre eigene Zielsetzung erreicht, die in der Wasser- und Nahrungsversorgung des Patienten besteht. Auf diese Weise werden Leiden und Tod durch Verhungern und Verdursten verhindert.“(2)
Zur Frage des Hirntodes, zu seiner Bedeutung aus ethischer Sicht und den Konsequenzen für das therapeutische und interventionelle Vorgehen legte P. Kasteleiner diverse Expertenmeinungen zur Diskussion vor. Wenn auch der Hirntod ein irreversibles Versagen bestimmter Gehirnfunktionen bedeutet, so rechtfertigt es dieser Zustand nicht, Maßnahmen zu ergreifen, die zum definitiven Erlöschen aller Lebensfunktionen führen, wie z.B. die Entnahme lebenswichtiger Organe. „Der Hirnstamm ist in Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Lebens ein Organ wie andere Organe und kann wie diese zumindest teilweise ersetzt werden. Das Versagen der Nieren führt genauso unweigerlich zum Tod eines Menschen wie der Ausfall des Hirnstamms, sofern nicht ihre Funktion ersetzt wird. Niemand wird aber beim Ausfall der Nierenfunktion von einem toten Menschen sprechen. Die Gleichsetzung von Hirntod und Gesamttod des Menschen ist daher abzulehnen." (3) Es ist nach der Äußerung von Prof. Dr. Dr. Roth in der Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit vom 27.6.1995 „nur der irreversible Eintritt des Stillstandes von Herz und Kreislauf und Atmung der unumkehrbare Beginn des Sterbens“ (3) und nach katholischer Sicht der früheste Zeitpunkt, an dem sich die Seele vom Leib trennt, um vor Gott zu treten. Zuletzt erwähnte Pater Kasteleiner die bedeutungsvolle Zusammenarbeit von Arzt und Priester in der Betreuung Sterbender und erläuterte die Spendung der Sterbesakramente.
Eine ausführliche Diskussion leitete über zum Vortrag über die medizinischen Aspekte der Palliativmedizin. Dr. med. Keller, Facharzt für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, erläuterte zunächst die Zielsetzung der Palliativmedizin. Sie ist die Medizin, die das Leiden unheilbar Kranker symptomorientiert lindert und die Sterbenden auf dem letzten Lebensabschnitt unterstützend begleitet. Für Dr. Keller steht die Palliativmedizin auf derselben Ebene intensiver Sorge um den Kranken wie die maximaltherapeutische Intensivmedizin. Lediglich die Ziele sind anders: Die Intensivmedizin tut alles für die Lebenserhaltung der Patienten, die Palliativmedizin tut alles für die Lebensqualität in der noch verbleibenden Zeit. Palliativmedizin ist aktive Lebenshilfe auf dem Boden sowohl fachlicher als auch sozialer Kompetenz, wobei das Sterben als ein natürlicher Prozess akzeptiert wird. Ein wesentliches Ziel der Palliativmedizin ist die Linderung von Schmerzen und anderen quälenden Symptomen, wie z.B. Übelkeit oder Atemnot. Damit ist sie die praktische Umsetzung des Anliegens Pius XII, der in der Beschwerdelinderung für die Sterbenden ein Mittel sieht, ihre Seele besser zu Gott zu erheben, ihr Leiden anzunehmen und mit Gott Frieden zu finden. Palliativmedizin ist DIE Antwort auf den immer lauter werdenden Ruf nach Euthanasie. Die dahingehend progressivsten Länder sind die Beneluxstaaten, vor allem die Niederlande: 7 Prozent aller Verstorbenen pro Jahr - 9000 Menschen - haben dort um „Sterbehilfe“ gebeten. Ein Drittel von ihnen wurde euthanasiert. - Jeder Arzt weiß, dass der absolut gesetzte „freie Wille“ des Patienten doch nicht immer unabhängig und bedingungslos ist. Viele Schwerkranke machen eine depressive Phase durch, in der sie um „Sterbehilfe“ bitten, obwohl sie dies einige Monate später, insbesondere bei intensiver menschlicher Zuwendung, möglicherweise nicht mehr wünschen würden. Angehörige können indirekt moralischen Druck ausüben, z.B. um die Erbschaft zu erhalten oder weil ihnen ein Schwerkranker zur unerträglichen Last wird. Trotzdem sehen 88 Prozent der niederländischen Ärzte in Sterbehilfe – aktiv oder passiv - kein moralisches Problem mehr.
Die Palliativmedizin ist ein junges Fachgebiet, das sich erst seit Ende der 1960er Jahre entwickelte; in Deutschland stehen nur für drei bis vie Prozent aller Krebskranken Plätze in palliativmedizinischen Stationen zur Verfügung. In Großbritannien gibt es immerhin Plätze für bis zu 18 Prozent. Alle nationalen Vereinigungen für Palliativmedizin in Europa haben sich ausdrücklich gegen jede Form von „Sterbehilfe“ ausgesprochen. Bezeichnenderweise bildet hier Holland wiederum eine Ausnahme! Dies ist eine Erklärung dafür, dass die grenznahen deutschen Seniorenheime am Niederrhein großen Zulauf aus Holland haben: Ältere Menschen von dort wünschen eine Medizin, die dem natürlichen Verlauf nicht vorgreift.
Ein weiterer aktueller Brennpunkt sind „Patientenverfügungen“: juristisch bindende Verfügungen seitens des Patienten darüber, welche Maßnahmen er an sich erlaubt und welche nicht, z.B. künstliche Beatmung, Dialyse, kardiopulmonale Reanimation etc. für den Fall, dass er selber nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Patientenverfügungen werden meist in einem Zustand völliger Gesundheit verfasst. Aber es ist durchaus möglich, dass der Patient dies anders sehen wird, wenn er sich schließlich in jener besonderen Situation der schweren Erkrankung befindet. Die Ärzteschaft ist schließlich verpflichtet, diese Patientenverfügung umzusetzen, wenn von Seiten des Patienten keine gegenteilige Meinung artikuliert wurde, und dies unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
Eines der Ziele Ärztevereinigung St. Lukas ist es, das Muster einer beispielhaften Patientenverfügung, insbesondere aus katholischer Sicht, auf ihrer neuen Webseite www.kathmed.de zu veröffentlichen. Die Gründungsmitglieder der Ärztevereinigung St. Lukas hoffen, dass viele traditionsverbundene Kollegen und Katholiken die Kontaktmöglichkeiten über die neue Webseite nutzen. Es wird einmal jährlich – zeitnah zum Fest des heiligen Lukas im Oktober - eine thematische Tagung stattfinden. Außerhalb dieser Zeit wird ein Newsletter die Mitglieder verbinden.
Alle Angehörigen medizinischer Berufe - Krankenschwestern, Apotheker, Psychotherapeuten, technische Assistenten, Medizinstudenten, Ärzte - und alle Patienten sind eingeladen, die Ärztevereinigung St. Lukas kennenzulernen!
Dr. Wolfgang B. Lindemann/AK
(1) Ansprache an die Teilnehmer des IX. Nationalkongresses der Italienischen Gesellschaft für Anästhesiologie vom 24. Februar 1957 (AAS XLIX (1957), S. 129-147) UTZ/GRONER Soziale Summe Pius XII: Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens, Bd.3, Paulusverlag, Freiburg (CH) 1961, RdNr. 5531 (2) Osservatore Romano, dt. Ausgabe vom 28.9.2007, S.8.; lateinisches Original im O.R. vom 14.9.2007 (3) Ausschussdrucksache 13/116, 136-140 |