Aufforderung an die Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries
Donnerstag, den 09. Juli 2009 um 16:43 Uhr

Priesterbruderschaft St. Pius X. fordert Bundesjustizministerin Zypries zur Rücknahme der diskriminierenden Aussagen gegen die Piusbruderschaft auf

Frau Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin (SPD), hat die Piusbruderschaft in schwerer Weise diffamiert. Wir fordern eine sofortige Rücknahme dieser Beschuldigungen.

Weil die Piusbruderschaft plant, anlässlich des CSD in Stuttgart eine Mahnwache für Gottes Gebote zu halten, wurden ihre Mitglieder von Frau Zypries laut KNA-Meldung als „religiöse Extremisten“ bezeichnet, für die das Gleiche gelte, wie im Umgang mit Rechtsextremisten. Auch der Vergleich zu islamistischen Fundamentalisten wurde gezogen.

Wir forden Frau Zypries auf, diese Anschuldigungen umgehend zurückzunehmen.

Nach dem Grundgesetz hat jeder Mensch in diesem Land das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (GG Art 5 Abs 1). Die Priesterbruderschaft St. Pius X. beruft sich wie jeder freie Bürger auf dieses unveräußerbare Grundrecht. Wir verkünden die Gebote Gottes, wie sie in der heiligen Schrift stehen, und eines von diesen lautet: „Du sollst nicht Unzucht treiben“. Wenn es mittlerweile in Deutschland verboten ist, Gottes Gebot öffentlich anzumahnen, dann sind die rechtsstaatlichen Grundlagen der Bekenntnisfreiheit (GG Art 4 Abs 1) ausgehebelt.

Wir fragen daher offen: Haben bekennende Katholiken mittlerweile weniger Rechte im Land, als jene, die sich der vorgegebenen Meinung anpassen?

Sind die Worte von Frau Zypries nicht ein schwerer Angriff auf die Grundrechte einer katholischen Minderheit, welche ihre Überzeugung ebenso öffentlich kundtun will, wie jeder andere auch?

Mit welchem Recht darf eine Ministerin katholische Geistliche auf eine Stufe mit islamistischen Fundamentalisten stellen?

In der Präambel des Grundgesetzes wird Bezug genommen auf die Verantwortung des deutschen Volkes vor Gott. Wir fragen offen: Wer tritt heute noch für die christliche Wertvorstellung ein, von welcher die Gründerväter der deutschen Verfassung einst überzeugt waren?
War nicht die homosexelle Betätigung noch in den 60’er Jahren ein Strafdelikt (StgB § 175 / aufgehoben in der 2. Strafrechtsreform vom 4. Juli 1969)? Merkt in Deutschland niemand mehr den unvorstellbaren Werteverfall?

Wer heute in Deutschland die praktizierte Homosexualität verurteilt, wird zum Staatsfeind und Terrorverdächtigen gestempelt. Frau Zypries’ Äußerungen gehen in die Richtung einer Meinungsdiktatur.

Pater Andreas Steiner, Sprecher der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Deutschland

 
 
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